Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.01.2025
Sonstiges
02.12.2024
Sonstiges
08.08.2024
Sonstiges
23.12.2022
Sonstiges
06.09.2018
Eröffnungen
30.07.2018
Sicherungsmaßnahmen
07.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
02.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.12.2013 bis zum 31.12.2013
06.01.2014
Neueintragungen